Zwei Buben fackelten eine Waldhütte ab. Die Mutter von einem der beiden wollte ihren Sohn mit verschiedenen Behauptungen vor einer ­Be­strafung bewahren. So sagte sie gegenüber den Behörden, ihr Sohn könne gar nicht vor Ort gewesen sein; er habe zum Tatzeitpunkt mit ihr weit weg im Ausland geweilt. Dazu legte sie eine Restaurantquittung vor, die ein Wirt nachträglich ausgestellt hatte.

Dafür wurde die Mutter wegen Begünstigung und wegen falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Sie muss zudem die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_660/2016 vom 23.11.2016