Inhalt
Zwei Buben fackelten eine Waldhütte ab. Die Mutter von einem der beiden wollte ihren Sohn mit verschiedenen Behauptungen vor einer Bestrafung bewahren. So sagte sie gegenüber den Behörden, ihr Sohn könne gar nicht vor Ort gewesen sein; er habe zum Tatzeitpunkt mit ihr weit weg im Ausland geweilt. Dazu legte sie eine Restaurantquittung vor, die ein Wirt nachträglich ausgestellt hatte.
Dafür wurde die Mutter wegen Begünstigung und wegen falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Sie muss zudem die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen.
Bundesgericht, Urteil 6B_660/2016 vom 23.11.2016
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden