Laut dem Wortlaut des Mietvertrags hatten die Mieter die Nebenkosten der Wohnung jeweils aufgrund der jährlichen Abrechnung zu be­zahlen. Der Vermieter verzichtete auf monatliche Akontozahlungen. Er stellte trotzdem jahrelang nicht Rechnung. Die Mieter erhielten eine solche erst nach rund fünf Jahren.

Das war zu spät, entschied das Luzerner ­Kantonsgericht. Denn laut den Allgemeinen Bestimmungen zum Luzerner Mietvertrag müssen die Nebenkosten spätestens innert 18 Monaten seit dem Stichtag geltend gemacht werden. Sonst sind sie verwirkt.

Kantonsgericht Luzern, Urteil 1B 16 1 vom 26.8.2016