Ein Motorradfahrer war in Kriens LU an einem Unfall beteiligt. Der Drogenschnelltest zeigte, dass der Mann Cannabis konsumiert ­hatte: Eine Blutanalyse ergab eine THC-Konzentration von 6 Mikrogramm pro Liter. Das Kantonsgericht Luzern sprach den Mann von den Vorwürfen des Konsums von Betäubungsmitteln und Fahrens unter Drogeneinfluss frei. Denn die ärztliche Untersuchung hatte fälschlicher­weise die Polizei statt der Staats­anwaltschaft angeordnet. Gegen den Ausweisentzug wehrte sich der Mann aber bis vors Bundesgericht erfolglos: Der THC-Grenz­wert liege bei 1,5 Mikrogramm. Der vorsorgliche Entzug sei daher gerechtfertigt gewesen.

Bundesgericht, Urteil 1C_318/2018 vom 28.3.2019