Eine Frau bewarb sich erfolglos für eine Stelle als Agrarwissenschafterin. Die Firma aus dem Kanton Luzern sagte ihr ab: Man suche einen Mann. Es sei nicht zu verantworten, eine Frau alleine nach Afrika sowie in den Nahen und Mittleren Osten reisen zu lassen. Die Frau verlangte darauf beim Arbeitsgericht Luzern «wegen diskriminierender Nichtanstellung» einen Monatslohn als Entschädigung. Das Gericht bejahte zwar eine Diskriminierung, verneinte aber die Entschädigung. Die Ablehnung sei sachlich begründet. Das sah das Kantonsgericht Luzern anders: Die Gründe basierten auf Vorurteilen. Ein halber Monatslohn als Entschädigung sei angemessen. (bw)

Kantonsgericht Luzern, Entscheid 1C 14 41 vom 3.4.2018