Eine Türkin lebte während 15 Jahren in der Schweiz und war mit einem Schweizer verhei­ratet. Nach zweimaliger Verwarnung entzog ihr das Migra­tionsamt des Kantons Zürich die Niederlassungs­bewilligung und wies sie aus, weil sie kein Deutsch sprach und das Ehepaar ins­gesamt rund 340 000 Franken Sozialhilfe be­zogen hatte. Dagegen wehrte sich die Frau vor allen Instanzen ver­geblich: Laut Bundesgericht hatte die Türkin «keine Anstrengungen unternommen, sich zu integrieren». Da sie und ihr Ehemann die öffent­liche Hand voraussichtlich ­lebenslang massiv belasten würden, sei die ­Landesverweisung verhältnismässig. 

Bundesgericht, Urteil 2C_562/2016 vom 14. Dezember 2016