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18.04.2017
Eine Türkin lebte während 15 Jahren in der Schweiz und war mit einem Schweizer verheiratet. Nach zweimaliger Verwarnung entzog ihr das Migrationsamt des Kantons Zürich die Niederlassungsbewilligung und wies sie aus, weil sie kein Deutsch sprach und das Ehepaar insgesamt rund 340 000 Franken Sozialhilfe bezogen hatte. Dagegen wehrte sich die Frau vor allen Instanzen vergeblich: Laut Bundesgericht hatte die Türkin «keine Anstrengungen unternommen, sich zu integrieren». Da sie und ihr Ehemann die öffentliche Hand voraussichtlich lebenslang massiv belasten würden, sei die Landesverweisung verhältnismässig.
Bundesgericht, Urteil 2C_562/2016 vom 14. Dezember 2016
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