Ein geschiedener Mann musste seiner Ex-Frau laut Scheidungskonvention ­monatlich 3900 Franken Alimente ­zahlen. Er verlangte eine Herabsetzung auf 1810 Franken, weil sich der Hypozins um 960 Franken reduziert und die ­Geschiedene einen Teil der Wohnung vermietet habe. Die Klage wurde von ­allen ­Instanzen abgelehnt: Das Bezirksgericht ­Dietikon ZH, das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht urteilten, die ­Ex-Frau dürfe frei entscheiden, ob sie die Wohnung selber bewohnen oder ­vermieten wolle. Und die Hypozinsen könnten künftig ja auch wieder steigen. 

Bundesgericht, Urteil 5A_700/2016 vom 6. November 2017