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Zwischen einer Baufirma und einem Angestellten kam es zu Spannungen. Deshalb kündigte die Firma das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Später entdeckte der Chef auf dem Mitarbeiterhandy mehrere SMS. Sie zeigten, dass der Angestellte sich mit Kollegen abgesprochen und zum Streik aufgerufen hatte. Nun kündigte die Firma fristlos. Der Angestellte wehrte sich. Er forderte 55 629 Franken für Lohn und eine Entschädigung. Alle Instanzen hiessen seine Klage gut. Angestellte dürften sich absprechen, wie sie sich gegenüber der Firma verhalten. Sie dürften sich auch für einen Streik koordinieren.
Bundesgericht, Urteil 4A_622/2018 vom 5. April 2019
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