Ein Autofahrer überholte ein ­anderes Fahrzeug auf ­einer ­öffentlichen Strasse trotz Überholverbot. Gegenüber der Polizei brachte er vor, das Verbotsschild sei zu tief angebracht gewesen. Er habe es deshalb nicht rechtzeitig gesehen. 

Doch das half ihm nicht: 

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung durch das Kantonsgericht Graubünden zu einer Busse von 200 Franken. Verbotsschilder sind laut Bundesgericht auch dann gültig, wenn sie nicht korrekt angebracht sind. Jetzt muss der Lenker neben der ­Busse auch noch die Verfahrenskosten von total 9660 Franken bezahlen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_452/2016 vom 23. Dezember 2016