Eine Schweizer Bank riet einem Kunden zu einem Investment in Wertschriften der US-Bank Lehman Brothers und warb mit einer «Sicherheit von 100 %». Nach dem Konkurs von Lehman von 2008 klagte der Kunde gegen die Schweizer Bank und verlangte 352 000 Franken Schadenersatz. Das Zivilgericht Val-de-Travers NE hiess die Klage gut, das Kantonsgericht Neuenburg widersprach. Sein Argument: Die Kunden hätten die Wertschriften auch dann gekauft, wenn die Bank korrekt über das – nur kleine –Emittentenrisiko aufgeklärt hätte. Das Bundesgericht bestätigte diese Sicht.

Bundesgericht, Urteil 4A_403/2016 vom 18. April 2017