Ein Bauer und Metzger hielt im Kanton St. Gallen Schweine, Schafe, Ziegen und Hühner. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen kontrollierte den Hof und beanstandete wiederholt, viele Tiere seien krank, dehydriert oder unter­ernährt. Zudem kritisierte die ­Behörde die mangelhafte Hygiene und die schlechten Lichtverhältnisse im Stall. Das Veterinäramt erteilte dem ­Bauern ein unbefristetes Tierhalteverbot. Bussen hätten nichts genützt. Der Bauer wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen das Verbot. 

Bundesgericht, Urteil 2C_1145/2018 vom 14. Februar 2019