Die Managerin einer Genossenschaft in Neuenburg wurde entlassen. Der Arbeitgeber warf ihr Fehler bei der Arbeit und ein schlechtes Verhältnis zum Verwaltungsrat vor. Die Angestellte betrachtete die Kündigung als missbräuchlich und klagte. Das Bezirksgericht in Neuenburg gab ihr recht und sprach ihr vier ­zusätzliche Monatslöhne von insgesamt 30 000 Franken zu. Die Genossenschaft habe nicht wegen schlechter Leistung gekündigt, sondern weil die Angestellte den Verwaltungsrat für dessen ­unkorrektes Verhalten kritisiert und ­angezeigt habe. Eine Kündigung mit ­einer unrichtigen und vorgeschobenen Begründung sei missbräuchlich. 

Bundesgericht, Urteil 4A_240/2017 vom 14. Februar 2018