Bedürftige müssen keine Gerichtskosten zahlen. Zudem erhalten sie – falls nötig – einen Gratisanwalt. Die Antragsteller müssen jedoch belegen können, dass sie tatsächlich mittellos sind. Eine Frau prozessierte vor dem Familienrichter. Dafür beantragte sie unentgeltliche Rechtspflege. Das Kantonsgericht St. Gallen hiess das Begehren gut, ­obwohl die Frau ein Haus im Wert von rund 350 000 Franken besass. Begründung: Die Wohnkosten der Frau seien mit rund 600 Franken pro Monat sehr tief. Eine Mietwohnung hätte sich ­mittel- und langfristig als teurer ­erwiesen. 

Kantonsgericht St. Gallen, Entscheid KES.2016.13 vom 3. August 2016