Die IV-Stelle bot einen Rentner zur ­medizinischen Begutachtung auf. Zum ersten Termin erschien der Rentner nicht. Beim zweiten Termin war er ­derart aggressiv, dass der Arzt kein Gutachten erstellen konnte. Die IV-Stelle hob die Rente auf. 

Das ist laut Bundesgericht korrekt: Wer nicht bereit ist, an einer Begutachtung mitzuwirken, erhält keine Rente mehr. Allerdings kann sich der Ver­sicherte wieder bei der IV melden, wenn er bereit ist, sich von einem Gutachter untersuchen zu lassen.

Bundesgericht, Urteil 9C_244/2016 vom 16. Januar 2017