Eine Autofahrerin fuhr in einen Kreisel und touchierte beim Hinaus­fahren einen Velofahrer auf dem Radweg. Der Radweg kreuzte die Ausfahrt, hatte aber keinen Vortritt. Die Staats­anwaltschaft ­Kreuz­lingen TG büsste die Frau wegen Nichtbeherrschen des ­Fahrzeugs mit 350 Franken. Die Frau focht die ­Busse mit der Begründung an, der Velofahrer habe das Vortrittsrecht missachtet. Damit blitzte sie vor allen ­Instanzen ab: ­Autolenker ­hätten ihre Aufmerksamkeit bei der Einfahrt in ­einen Kreisel der ganzen Strassenbreite samt Velostreifen zu ­widmen und entsprechend zu reagieren.

Bundesgericht, Urteil 6B_681/2016 vom 13. Februar 2017