Ein Vermieter störte sich an Blumen­töpfen, die sein Mieter auf die Terrasse gestellt hatte, und begann, die Töpfe wegzutragen. Der Mieter sah das. Es kam zu einem Handgemenge. Beide ­Seiten zeigten sich gegenseitig bei der Polizei an. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren jedoch ein. Danach kündigte der Vermieter den Mietvertrag. ­Dagegen wehrte sich der Mieter vor dem Mietgericht Zürich und bekam recht. Die Kündigung sei missbräuchlich. Die Differenzen seien vor allem auf das ­Fehlverhalten des Vermieters zurück­zuführen. 

Mietgericht Zürich, Urteil MB170024 vom 4. Dezember 2018