Ein Dreissigjähriger trainierte im Fitness­center. Bei einer Übung zog er sich einen Muskelriss in der Schulter zu. Die Axa-Unfallversicherung verweigerte die Leistung. Es handle sich nicht um ­einen Unfall. Der Sportler beschwerte sich beim Sozialversicherungsgericht ­Zürich. Dieses gab aber der Versicherung recht. Ein Unfall setze einen «ungewöhnlichen äusseren Faktor» voraus. Der Versicherte habe aber nur eine ­normale Übung gemacht – ohne ungewöhnliche Bewegung. Deshalb liege kein Unfall vor.  

Sozialversicherungsgericht Kanton Zürich, Urteil UV.2016.00164 vom 8. März 2017