Ein Basler Ehepaar vermietet Liegenschaften. Zwischen 2013 und 2015 war es in 21 Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten verwickelt. Trotz Vorladung erschien das beklagte Paar fast nie zu den Verhandlungen. Die Schlichtungsstelle sprach deshalb Bussen von 150 oder 200 Franken aus. Als das Paar erneut drei Verhandlungen fernblieb, verhängte die Behörde eine Busse von 1000 Franken pro Person und Verhandlung – total 6000 Franken. Dagegen legte das Paar Beschwerde ein. Mit Erfolg: Das Appellationsgericht Basel-Stadt ­halbierte die Busse.

Appellationsgericht Basel-Stadt, Entscheid BEZ.2015.7-9 vom 20. Januar 2016