Ein Schweizer geriet in der Türkei mit dem Hotelpersonal in einen Streit über die Rechnung. Bereits zuvor hatte er eine Tür eingetreten. Das Personal ­bekam Angst und rief die Polizei. Diese verhaftete den Mann und verletzte ihn dabei. Zurück in der Schweiz ging er zum Arzt und war danach vier Monate lang arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung zahlte die Arztkosten. Die Tag­gelder jedoch kürzte sie um die Hälfte. Der Randalierer sei an den Verletzungen selber schuld. Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht – und ­unterlag. Das Bundesgericht beurteilte die Verhaftung und die Verletzungen als selbst verschuldet. 

Bundesgericht, Urteil 8C_207/2018vom 18. April 2018