Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Chur erhielt die Meldung, ein Mann lebe verwahrlost. Die Behörde besuchte ihn. Die Wohnung war mit Sachen vollgestellt, vor allem Küche und Bad. Der Mann sagte, er lebe von einer IV-Rente. Die Küche benutze er nicht, und wegen seines starken Asthmas lüfte er kaum. Die Kesb teilte dem Mann einen Beistand zu. Der Rentner ­erhob erfolgreich Beschwerde. Das kantonale Verwaltungsgericht sah keinen Grund zum Einschreiten. Die Wohnung sei zwar ziemlich voll. Man könne aber nicht von einer «Messie-Wohnung» sprechen. Seine Gesundheit werde nicht geschädigt, er brauche keinen Beistand. 

Verwaltungsgericht Graubünden, Urteil ZK1 18 58 vom 20. August 2018