Eine Frau suchte wegen Schmerzen die Notfallstation des Bürgerspitals Solothurn auf. Dort vermuteten die Ärzte ein Blutgerinnsel. Die Patientin wurde erst zehn Stunden später operiert. Dadurch entstanden bleibende Schäden. Das ­Spital lehnte die Zahlung von Schaden­ersatz ab. Deshalb verlangte die Frau vom Kanton als Betreiber des Spitals 350 000 Franken Schadenersatz und ­Genugtuung. Die Staatskanzlei sprach ihr 127 000 Franken zu. Das Verwaltungsgericht lehnte weitere Forderungen ab, weil die Frau nur vorübergehend arbeitsunfähig gewesen sei.  

Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2016.141 vom 8. Februar 2017