Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Auto bereits Anfang oder erst Ende Jahr kauften. Im Kanton Bern beträgt der Vermögenssteuerwert im ersten (auch angebrochenen) Jahr 65 Prozent des Kaufpreises. Im zweiten Jahr beträgt der Wert noch 42 Prozent. In den Folgejahren sinkt er weiter, bis er nach acht Jahren bei Null liegt.

Die Kantone wenden ­unterschiedliche Amortisations­tabellen an. Im Kanton Aargau beispielsweise sinkt der Steuerwert im ersten Jahr auf 70 Prozent, im zweiten auf 50 Prozent und erreicht ebenfalls nach acht Jahren den Wert Null.

Im Kanton Zürich beträgt der jährliche Amortisations­abzug 40 Prozent auf den Restwert des Fahrzeugs per 31. Dezember des Vorjahres. Der Einschlag gilt ebenfalls bereits ab dem Anschaffungsjahr.