Nein. Ärzte müssen ihre ­Patienten nicht nur über Nebenwirkungen und Ri­siken einer Behandlung aufklären, sondern auch über deren Kosten. Der Arzt hätte Ihrem Mann sagen müssen, dass die Grund­ver­sicherung der Krankenkasse für das Einfrieren der Spermien nicht aufkommt.

Weil er dies in Ihrem Fall unterlassen hat, hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Deshalb haftet er für den finanziellen Schaden. Das bedeutet: Der Arzt muss die Kosten für das Einfrieren der Spermien bezahlen.