Ein Rosenstock aus Indien, Kumquats aus Ägypten, eine Rebe aus Argentinien – wollten Sie auch schon eine Pflanze als Souvenir aus den Ferien mitbringen? Das ist keine gute Idee: Wenn Sie am Zoll mit einer Pflanze erwischt werden, die nicht aus der EU stammt und die nötigen Papiere fehlen, wird sie vernichtet.

Der Grund: Die Pflanze könnte Träger eines gefährlichen Schädlings sein. Dieses Jahr warnt der eidgenössische Pflanzenschutzdienst vor dem Fransenflügler. Der Schädling lebt auf Schnittblumen, Zierpflanzen, Kartoffeln oder Gemüse.

Der Fransenflügler tritt in der Schweiz noch nicht auf. Damit das so bleibt, kontrolliert der Pflanzenschutzdienst Touristen am Flughafen. Ob der Dienst sein Ziel erreicht, ist zumindest fraglich. Im vergangenen Jahr warnte er vor der weissen Fliege. Inzwischen ist die Fliege hier verbreitet.

Tipps:

-Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten will, sollte sich vor der Reise auf der Website des Planzenschutzdienstes informieren.

-Damit Sie eine exotische Pflanze einführen können, brauchen Sie ein Pflanzenschutzzeugnis. Die Adressen der zuständigen Stellen finden Sie unter www.ippc.int.

-Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 Kilogramm und Schnittblumen bis 3 Kilogramm können sie ohne Kontrolle einführen.