Ja. Wenn das Entfernen der Krampfadern medizinisch notwendig ist, kann die Mitarbeiterin den Zeitpunkt der Operation gemeinsam mit dem Arzt bestimmen. Der Arbeitgeber hat dazu nichts zu sagen.

Durch die Arbeitsunfähigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer, in der Ihre Mit­arbeiterin abwesend ist. Weil der Kündigungstermin in der Regel auf den letzten Tag des Monats fällt, verlängert sich das Arbeitsverhältnis zusätzlich bis zum nächsten Monatsende.

Anders verhält es sich bei einem rein kosmetischen Eingriff. Wenn das Entfernen der Krampfadern medizinisch nicht notwendig ist, müssten Sie die Operation während der Arbeitszeit nicht dulden. Bei Abwesenheit wäre dann kein Lohn geschuldet.