Ja, die Krankenkasse ist verpflichtet, die Untersuchung Ihrer Mutter beim Zahnarzt zu bezahlen. Die Versicherung muss Untersuchungen beim Zahnarzt ­bezahlen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit richtig behandeln zu können. Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu eine Liste veröffentlicht, darauf sind Operationen an der Herzklappe aufgeführt.