In der Regel ja.
Die meisten Annullationsversicherungen müssen Ihnen die Reisekosten vergüten, wenn Ihre Lebensgefährtin vor der Abreise erkrankt. Die Krankheit muss allerdings schwer sein; eine vorübergehende Unpässlichkeit oder eine normale Grippe ist nicht versichert.

Das Gleiche gilt, wenn andere Ihnen nahestehende Personen vor der Abreise schwer erkranken oder gar sterben, zum Beispiel Familienangehörige, Ihre Reisebegleitung oder Ihr Stellvertreter am Arbeitsplatz.

Informieren Sie die Versicherung sofort über die Erkrankung und legen Sie dem Schreiben eine Bestätigung des Arztes Ihrer Freundin bei.