Für Erwachsene zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse alle fünf Jahre einen Beitrag an Brillengläser oder Kontaktlinsen; bis Ende 2005 lag dieser Betrag bei 200 Franken. Bei Kindern und Jugendlichen zahlte sie jedes Jahr.

Ende letzten Jahres hat Bundesrat Pascal Couchepin verfügt: Statt 200 gibt es ab 2006 nur noch 180 Franken.
Unverändert bleibt, dass dieser Anspruch mit der Franchise der Grundversicherung verrechnet wird. Falls also beispielsweise eine versicherte Person im betreffenden Kalenderjahr noch keine Arztrechnungen hatte und deshalb die Franchise noch nicht bezahlt hat, muss die Krankenkasse für die Brille gar nichts vergüten.

Davon unberührt bleiben Beiträge von Zusatzversicherungen. Diese Bedingungen werden von den Kassen allein festgesetzt - da hat Couchepin nichts zu melden.

(em)