Die Mieter einer Wohnung in Basel teilten dem Vermieter mit, ausserterminlich ausziehen zu wollen, und präsentierten einen interessierten Nachfolger. Fünf Tage später entschied sich dieser für eine andere Wohnung. Weil kein neuer Mietvertrag zustande kam, verlangte der Vermieter den Zins weiterhin von den bisherigen Mietern. Das Zivilgericht Basel-Stadt war der Meinung, die Mieter hätten sich durch diesen einen Nachmieter von weiteren Mietzinszahlungen be­freit. Die Basler Appellations- und die Bundesrichter sahen es anders. Die bisherigen Mieter müssen den Zins weiterzahlen.

Bundesgericht, Urteil 4A_561/2011 vom 15. Februar 2012