Ja. Im Aufnahmeverfahren für den überobligatorischen Bereich der Pensionskasse sind Fragen zu Ihrer Gesundheit erlaubt. Manche Kassen verlangen auch eine Eintrittsuntersuchung. Wer bei Stellenantritt bereits krank ist, wird nur mit einem Vorbehalt in die überobligatorische Versicherung aufgenommen. Solche Vorbehalte fallen aber nach fünf Jahren dahin.

Beim obligatorischen Bereich der Pensionskasse hingegen sind Fragen zur Gesundheit und Eintrittsuntersuche nicht zulässig.

Tipp:
Senden Sie den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen direkt und eingeschrieben dem Vertrauensarzt/medizinischen Dienst der Pensionskasse. Ihre Gesundheitsdaten gehen den Arbeitgeber nichts an.