Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Gerichtsstandsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Konsumentinnen und Konsumenten: Wollen sie gerichtlich gegen einen Verkäufer oder einen Anbieter von Dienstleistungen vorgehen, müssen sie diesen nicht mehr am Sitz der Firma einklagen, sondern können dies am eigenen Wohnort tun....