Unnütze Kataloge von Versandhäusern ver­stopfen seit Jahren meinen Briefkasten. Kürzlich verirrte sich eine solche Werbung auch in meinen elektronischen Posteingang. Der Versandhändler Ackermann warb in einem News­letter: «Alles? JA, wirklich alles – 20% Rabatt auf ALLES gehören Ihnen.»

Normalerweise deutet ein Sternchen am Schluss eines Werbeversprechens an, dass dieses nur unter bestimmten Umständen gilt. An diese ärgerliche Augenwischerei hat man sich als Konsument schon gewöhnt. Doch dieses Mal war kein Sternchen zu sehen. Warum auch? «Alles» ist schliesslich wirklich alles, dachte ich.

Also wollte ich die unverhoffte Chance wahrnehmen, um den lange benötigten Laptop etwas günstiger zu erstehen. Doch bei der Bestellung zeichnete sich das Unheil bereits ab: Weder konnte der Rabatt angewählt werden, noch ­wurde er automatisch abgezogen.

Es folgte eine zähneknirschende Nachfrage beim Kundendienst. Antwort: «Gilt nicht für Elektronikgeräte.» Die Bedingungen seien im Kleingedruckten des Newsletters aufgeführt. ­Damit nicht genug: Auf Anfrage des K-Tipp gab Ackermann zu, dass vom Rabatt auf «alles» auch die Kategorien Baumarkt und Garten ausgenommen seien. Eine schlüssige Antwort, warum das so ist, blieb der Versandhändler schuldig.

Auch andere Verkäufer nehmen dem Wort ­«alles» seinen allumfassenden Charakter. So etwa der Gemischtwaren-Internethändler ­Siroop.ch. Dieser versprach im Internet ebenfalls «20 % auf alles*». In diesem Fall drohte es das Sternchen aber bereits an: Elektronik ist auch bei Siroop.ch nicht «alles». 

Vielleicht wäre es einfacher, wenn die Händler ihre Verkaufsmasche ändern würden: «20 % Rabatt auf nichts*» wäre ehrlicher. Im Kleingedruckten könnten sie ja dann unter dem Sternchen immer noch aufzählen, auf welche ausgesuchten Artikel sie tatsächlich Rabatt ­gewähren.