Inhalt
Zum Teil. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten der Pflege im Heim, weil der Arzt den Aufenthalt verschrieben hat. Für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim muss Ihre Mutter hingegen selber aufkommen. Zu den Pflegekosten zählen zum Beispiel das Verabreichen von Spritzen, das Messen des Blutdrucks oder das Anlegen von Verbänden. Auch die Körperpflege sowie die Hilfe beim Aufstehen, beim Essen oder beim Anziehen gehören dazu.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden