Zum Teil. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten der Pflege im Heim, weil der Arzt den Aufenthalt verschrieben hat. Für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim muss Ihre Mutter hingegen selber aufkommen. Zu den Pflegekosten zählen zum Beispiel das Verabreichen von Spritzen, das Messen des Blutdrucks oder das Anlegen von Verbänden. Auch die Körperpflege sowie die Hilfe beim Aufstehen, beim Essen oder beim Anziehen gehören dazu.