Rolf und Hanny Schwegler leben seit sechs Jahren im deutschen Hilzingen – nur sechs Kilometer von der Grenze entfernt. Das Ehepaar profitiert vom günstigeren Leben im Nachbarland. Obligatorisch krankenversichert sind die Schweglers weiterhin in der Schweiz. Das ist für AHV-Rentner grundsätzlich möglich (siehe Unten). Zudem haben sie seit 1978 eine Spital-Zusatzversicherung der Sanitas.
Vertrag nach sechs Jahren aufgehoben
Doch damit ist Ende Jahr Schluss. Die Sanitas teilte dem Paar im Frühling mit, dass man die Zusatzversicherung per 31. Dezember 2017 aufheben müsse. Denn das Ehepaar lebe nun seit sechs Jahren im Ausland. Tatsächlich: Laut Kleingedrucktem läuft der Vertrag mit der Sanitas bei einem Wegzug ins Ausland nach sechs Jahren aus.
Die Schweglers sind schockiert: «Das haben wir nicht gewusst.» Jedes Jahr zahlt das Rentnerpaar mehr als 11 000 Franken für die Zusatzversicherung. «Seit 1978 zahlten wir rund 400 000 Franken Prämien, beanspruchten die Versicherung aber kaum», ärgert sich Schwegler. Die Sanitas sagt dazu, Kunden würden bei einem Wegzug ins Ausland «ausführlich und schriftlich» informiert.
Krankenkassen können die Konditionen bei den Zusatzversicherungen praktisch frei bestimmen. Ein Wegzug führt meist zum Verlust der Zusatzversicherung, wie ein K-Tipp-Vergleich der 13 grössten Krankenkassen zeigt. Bei Concordia, CSS, Intras, ÖKK, Visana und Sympany endet die Police sofort.
Bei anderen Kassen läuft der Vertrag noch eine beschränkte Zeit. Bei Sanitas und Wincare können Auswanderer den Zusatz bis sechs Jahre lang behalten. Voraussetzung: Die Versicherten melden ihren Wegzug bei der Kasse. Sonst erlischt der Vertrag innert eines Jahres.
Bei grundversicherten AHV-Rentnern, die in ein EU-Land auswandern, machen einzelne Kassen eine Ausnahme: So können Kunden von Concordia, Groupe Mutuel, Swica, Sympany und Visana ihre Zusatzversicherungen behalten. Das wäre für die Schweglers ideal gewesen.
Ausserhalb der EU: Versicherung wechseln
Wer in Staaten ausserhalb der EU zieht, kann nur bei wenigen Kassen versichert bleiben. In der Regel muss aber die Form der Versicherung gewechselt werden. Beispiel: Swica-Kunden mit den notwendigen Zusatzversicherungen können laut Angaben der Kasse ohne Gesundheitsprüfung in eine weltweite Krankenversicherung wechseln.
Bei der KPT ist eine Weiterführung des Vertrags möglich. Allerdings: Wer die Versicherungssumme erhöhen will, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen.
Tipp: Auswanderer sollten sich frühzeitig über ihre Zusatzversicherung informieren. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Versicherung bei der Ausreise weiterläuft – und wie lange.
Krankenversichert im Ausland
Obligatorisch in der Schweiz versichert sind Leute, die in der Schweiz wohnen oder einen Bezug zur Schweiz haben. Dazu zählen AHV-Bezüger, die in einem EU-Land leben. Ausnahme: In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal können sich Rentner auch im Wohnland versichern. Sie müssen die Wahl innert dreier Monate nach dem Umzug treffen.
Die meisten Zusatzversicherungen erlöschen mit dem Wegzug ins Ausland. Einzelne Kassen erlauben es jedoch, die Versicherung weiterlaufen zu lassen – unbefristet oder befristet.
Wer in Länder ausserhalb der EU zieht, ist nicht mehr in der Schweiz grundversichert. Einige grössere Krankenkassen wie CSS, KPT und Swica bieten stattdessen eine weltweite Versicherung an. Achtung: Die Kassen können eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Bei temporären Auslandaufenthalten können Versicherte je nach Vertrag ihre Zusatzversicherung auf Antrag sistieren und damit Geld sparen.
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