Tatsächlich hat das Parlament die Staatsgarantie für Postfinance abgeschafft. Deshalb gilt neu für Post-Kunden das Gleiche wie bei den Banken: Das Geld auf dem Sparkonto ist durch die Einlagen­sicherung bis maximal 100000 Franken pro Kunde geschützt. Die Einlagensicherung bezieht sich nur auf  Kontoguthaben, Festgelder und Kassenobligationen. Bei Guthaben von mehr als 100000 Franken bei einer Bank oder der Post sollte man das Geld deshalb auf mehrere Banken verteilen. 

Die Wertschriften in einem Bankdepot werden von der Ein­lagensicherung nicht erfasst. Doch sie sind bei einem Konkurs des Geld­instituts in jedem Fall sicher. Denn sie sind Eigentum des Kunden. 

Eine Staatsgarantie bieten heute nur noch die Kantonalbanken. Ausnahmen: Berner Kantonalbank, Banque Cantonale Vaudoise und Banque Cantonale de Genève.

Die Postfinance gehört zu 100 Prozent dem Bund. Deshalb dürfte die Bundeskasse der Post­finance im Falle ­einer Schieflage aushelfen, auch wenn sie dies streng nach Gesetz nicht müsste.