Marguerite Mulo (Name geändert) wollte etwas Gutes tun. Im September letzten Jahres spendete die Frau aus  Thônex GE sowohl den Médecins sans frontières als auch Helvetas je 100 Franken. 

Als sie Anfang Jahr noch immer keine Spendenbestätigung bekommen hatte, fragte sie bei den Hilfswerken nach – und erschrak: Das Geld war nie angekommen. Immerhin hatte sie die gestempelten Abschnitte der Einzahlungsscheine noch. Denn die Spenden hatte sie in Chêne-Bourg GE am Postschalter eingezahlt.

Mulo wandte sich an Postfinance in Bern. Schon nach wenigen Tagen war klar, dass die Post das Geld nicht überwiesen hatte. Trotzdem wurde Mulo in der Folge mehrmals aufgefordert, in Chêne-Bourg Kopien der Abschnitte vorzulegen. Nach zwei Monaten hatte die Post das Geld weder an die Spenderin zurückbezahlt noch an die Hilfswerke überwiesen.

In ihrer Not ging Mulo zur Polizei. Vor einer Anzeige schreckte sie zwar zurück. Trotzdem kam endlich Bewegung in die Sache. Denn am 11. April rief ein Polizeibeamter bei Postfinance an – einen Tag später hatte die Spenderin ihr Geld auf dem Konto. Eine Erklärung der Post für das Verschwinden des Geldes erhielten weder Mulo noch die beiden Hilfswerke.

«Mit dem ganzen nötigen Ernst»

Dafür schickte Post­finance ihrer Kundin Anfang Mai einen Brief, der fast schon wie ein humoristischer Beitrag anmutet: «Seien Sie versichert, dass Postfinance Ihr Gesuch mit dem ganzen nötigen Eifer behandelt hat.»

Mulo ist anderer Meinung – und der K-Tipp auch. Deshalb stellte er Postfinance Fragen zu dem Fall: Warum kam das Geld nie bei den Hilfswerken an? Warum dauerte es so lange, bis Mulo ihr Geld zurückbekam? 

Doch die Post-Tochter gab nur ausweichend Antwort. Zu konkreten Fällen könne man sich wegen des Postgeheimnisses nicht äussern, schreibt ein Mediensprecher. Für verschollene Einzahlungen gebe es verschiedene mögliche Erklärungen: eine «falsche Konto- oder Referenznummer, ein falsch gedruckter Beleg, der vom Lesegerät nicht korrekt erfasst werden konnte, oder eine deliktische Manipulation der Einzahlung». Übersetzt heisst der letzte Punkt: Ein Angestellter könnte das Geld abgezweigt haben.

Tipp: Nach einer ­Spende an ein Hilfswerk sollte man ein Dankesschreiben oder einen Steuerbeleg erhalten. Wenn nicht: Nachfragen, ob die Zahlung ­angekommen ist.