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Ja. Es liegt im Interesse der Patienten, auf eine Praxisübergabe hingewiesen zu werden. Deshalb darf der Nachfolger Sie anschreiben. Ohne Einsicht in die Adresskartei wäre es einem neuen Praxisinhaber nicht möglich, die Patienten seines Vorgängers über die Neueröffnung zu informieren.
Das Arztgeheimnis gilt aber auch unter Ärzten. Somit darf ein neuer Arzt nur Einsicht in Ihre Krankengeschichte nehmen, wenn Sie damit einverstanden sind. Davon kann er ausgehen, wenn Sie mit ihm einen Behandlungstermin vereinbaren.
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