Mieter einer Wohnung im Zürcher Bezirk Meilen mussten sich vor dem Bezirksgericht Meilen gegen ihren Vermieter ­wehren. Er hatte gegen sie geklagt und forderte an­geb­lich ausstehende Mietzinse im Betrag von 2000 Franken. Das Gericht wies die Klage ab und gab den Mietern recht. Es sprach ihnen zudem eine Entschädigung von 500 Fran­ken zu – für die Kosten ihres Anwalts. Die tatsächlichen Anwaltskosten betragen in einem solchen Fall ein Mehr­faches ...