Nein. Der Klassenlehrer darf zwar dem Schulpsychologischen Dienst melden, welche Beobachtungen er bei Ihrer Tochter gemacht hat. Doch eine Untersuchung kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Einzig in Ausnahmefällen kann sich die Vormundschaftsbehörde über Ihren Entscheid hinwegsetzen.

Der Schulpsychologische Dienst untersucht jeweils die Kinder und stellt je nach Ergebnis der Schulkommission einen Antrag auf Zuteilung in eine Sonderklasse. Es geht dabei nicht um eine Diskriminierung Ihrer Tochter. Bei den Abklärungen steht letzten Endes immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.