Nein. Der Vermieter einer Familien­wohnung muss die Kündigung laut Gesetz dem Mieter und seinem Ehegatten separat zustellen. Zwei getrennte Schreiben sind auch dann erforderlich, wenn beide Mieter sind. Sonst ist die Kündigung nichtig. Ihr Vermieter wird die Kündigung also wiederholen müssen – unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist und der vereinbarten Kündigungstermine.