Ja. Falls vor Verkaufsabschluss im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass die Portokosten im Falle einer Rücksendung durch den Käufer übernommen werden müssen, ist dies verbindlich. Steht hin­gegen nichts im Vertrag, gehen die Portokosten zu Lasten des Verkäufers.

Anders sähe es aus, wenn Sie das Gerät in ­einem Laden gekauft hätten. Dann wäre es auch ohne einen entspre­chenden Hinweis Ihre Pflicht, das Gerät zurückzubringen und nach der Reparatur wieder abzuholen – auf eigene ­Kosten.