Die jährlichen Einlagen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind beschränkt: für Angestellte mit Pen­sionskasse auf 6768 Franken, für Selbständige ohne Pensionskasse auf 20 Prozent ihres AHV-pflich­tigen Einkommens und höchstens auf 33840 Franken. Das gilt auch für 2018. Wer durchschnittlich verdient, zahlt dank dem Steuerabzug auf die 3a-Einzahlungen rund 25 Prozent weniger Einkommenssteuern. Das kann pro Jahr leicht eine Steuerersparnis von...