Der rund 40-jährige Wohnungsbesitzer erscheint vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Dielsdorf ZH in Begleitung seines Anwalts. Das beklagte Bauunternehmen ist eine Aktiengesellschaft. Sie lässt sich ebenfalls anwaltlich vertreten. 

Der Sachverhalt ist weitgehend ­unbestritten. In einem schriftlichen Werkvertrag verpflichtete sich die Bauunternehmung, für den Auftraggeber und heutigen Kläger eine 5,5- Zimmer-Wohnung zu erstellen. Dieser hat die Wohnu...