E in Fehler in der Fabrikation beim deutschen Chemiekonzern BASF hat dazu geführt, dass in ganz Europa Matratzen mit zu viel Dichlorbenzol hergestellt wurden. Dieser Stoff kann laut der Europäischen Chemikalienagentur Haut und Atemwege reizen und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. Die Agentur ist die europäische Regulierungsbehörde «für die sichere Verwendung von Chemikalien».
Zurzeit gibt es keine unabhängigen Messungen, mit denen sich die Gefahr durch Dichlorbenzol-Ausdünstungen aus Matratzen abschliessend einschätzen liesse. Den problematischen Stoff lieferte BASF zwischen dem 25. August und dem 29. September an die Matratzenhersteller aus.
Klar ist: Wer eine fehlerhafte Matratze gekauft hat, kann sie mindestens innert der gesetzlichen Garantiefrist von zwei Jahren zurückgeben und hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Welche Matratzen können vom Fabrikationsfehler bei BASF betroffen sein? Das sagen die wichtigsten Hersteller und Verkäufer gegenüber dem K-Tipp:
Jysk: Kunden, die zwischen dem 17. September und dem 12. Oktober eines der folgenden Matratzenmodelle erworben haben, können dieses in jeder Schweizer Jysk-Filiale zurückgeben: Zauberschlaf Selina, Zauberschlaf Xenia, Zauberschlaf Lia, Ergo Maxx Blue Vision, Ergo Maxx Air S-Kontur, Ergo Maxx River, ErgoMaxx Edition, ErgoMaxx Air, Kindermatratze Schlaf-Gut, Sembella Ergonomica.
Bico: Der Hersteller aus Schänis SG sagt, dass bei den im September und Oktober gelieferten Matratzen «keine gesundheitliche Gefährdung besteht». Bei einzelnen Produkten seien aber Werte festgestellt worden, die über den Vorgaben des Oeko-Tex-Standards 100 für Dichlorbenzol liegen. Käufer von Matratzen, die zwischen dem 1. September und dem 9. Oktober ausgeliefert wurden, können diese laut Bico bei ihrem Verkäufer umtauschen.
Riposa: Beim Hersteller aus Bilten GL tönt es ähnlich. Laut Riposa-Chef Walter Schnellmann gibt es nur wenige Produkte, die den von Oeko-Tex festgelegten Messwert überschritten. Fachhändler würden betroffene Kunden direkt kontaktieren und einen Austausch organisieren.
Ikea: In der Schweiz sind laut Ikea keine Matratzen betroffen. Wer unsicher ist, könne das Produkt aber bis 90 Tage nach dem Kauf zurückgeben oder umtauschen.
Pfister und Micasa: Gemäss Angaben dieser Händler sind alle Matratzen unbedenklich.
K-Tipp 14/2017: Tipps zum allgemeinen Rückgabe- und Umtauschrecht bei Matratzen