Mein Sohn geht seit einiger Zeit in die Lehre. Statt sich aber über den Burschen zu freuen, kürzte mein Ex-Mann die Alimente um 400 Franken. Seine Begründung: Zwar müsse er gemäss Scheidungsurteil noch bis zum Lehrabschluss für den Jungen Unterhalt zahlen. Den Lehrlingslohn könne er aber mit seinen Alimenten verrechnen. Darf er das tun?



Nein! Wenn die Unterhaltsbeiträge Ihrem Ex-Mann zu hoch sind, kann er beim Gericht eine Abänderungsklage einreichen. Damit käme er jedoc...