Vermögen und Erträge aus der 3. Säule müssen Sie in der Steuer­erklärung nicht deklarieren. Besteuert wird das Kapital bei der Auszahlung zu einem für Sie vorteilhaften, reduzierten Satz. Im Scheidungsfall sollte bei der Aufteilung der Gelder die Höhe dieser latenten Steuer ­berücksichtigt werden. Ab Alter 59 können Sie das Kapital  auch be­ziehen. Falls Sie das Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt benötigen, sollten Sie es in der 3. Säule be­lassen. Dies ist bis zur ordentlichen Pensionierung mit 64 möglich – oder bis 69, wenn Sie nach der ordentlichen Pensionierung weiterhin erwerbstätig sind. Hinzu kommt: Das Geld bringt auf einem 3.-Säule-Konto mit bis zu 2 Prozent Jahreszins deutlich mehr Ertrag als auf einem Sparkonto.


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