Inhalt
Vermögen und Erträge aus der 3. Säule müssen Sie in der Steuererklärung nicht deklarieren. Besteuert wird das Kapital bei der Auszahlung zu einem für Sie vorteilhaften, reduzierten Satz. Im Scheidungsfall sollte bei der Aufteilung der Gelder die Höhe dieser latenten Steuer berücksichtigt werden. Ab Alter 59 können Sie das Kapital auch beziehen. Falls Sie das Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt benötigen, sollten Sie es in der 3. Säule belassen. Dies ist bis zur ordentlichen Pensionierung mit 64 möglich – oder bis 69, wenn Sie nach der ordentlichen Pensionierung weiterhin erwerbstätig sind. Hinzu kommt: Das Geld bringt auf einem 3.-Säule-Konto mit bis zu 2 Prozent Jahreszins deutlich mehr Ertrag als auf einem Sparkonto.
Buchtipp: Die Steuererklärung richtig ausfüllen
Alle Abzüge für Angestellte und Selbständige im K-Tipp-Ratgeber «So sparen Sie Steuern» (16. Auflage, 140 Seiten, Fr. 27.–). Zu bestellen auf www.kgeld.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden