Nein. Die Auffangeinrichtung muss nur Gelder in eine Rente umwandeln, die bei der Scheidung aus dem Vorsorgeausgleich der Pen­sionskasse des Ehepartners ein­gezahlt wurden.

Falls Sie auf dieses Konto freiwillig eigenes Freizügigkeitsgeld einzahlen, erhalten Sie von ­diesem Betrag anlässlich der Pen­sio­nierung keine Rente, sondern das Kapital als Einmalauszahlung.

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.aeis.ch) rechnet das Guthaben aus einer Scheidung zurzeit mit einem Umwandlungssatz von aktuell 4,25 Prozent in eine Rente um (für Frauen im Alter 64). Das ist vergleichsweise unattraktiv.