Schmuck darf weder Nickel an die Haut abgeben noch zu viel Blei oder Kadmium enthalten. Der gesetzliche Grenzwert liegt für Kadmium bei 0,01 Prozent, für Blei bei 0,05 Prozent. 

Mit dem mobilen Röntgenfluoreszenz-Spektrometer (XRF) lässt sich unkompliziert überpürfen, ob diese Werte eingehalten werden. Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons St. Gallen hat damit erstmals im letzten Herbst an der Olma 30 Schmuck­st&u...