Pierre Walzer aus Basel bestellte im Internet zweimal je ein Hemd. Die Pakete trafen mit einem Abstand von vier Tagen bei den Postzöllnern ein und hatten einen Wert von je € 19.95. Sie wären demnach mehrwertsteuerfrei gewesen. Und es wären auch keine Zollgebühren angefallen. 

Doch die Postzöllner verzollten die beiden separaten Pakete so, als ob es sich um ein einziges Paket handelte. Zudem gingen sie von einem falschen ­Warenwert aus. Die Folge: Walzer musste Fr. 38.40 zahlen.

Post beantwortete keine Fragen

Sechsmal musste er der Post schreiben, bis er endlich sein Geld zurück­erhielt. Da die Post nicht zum ersten Mal mehrere Pakete gemeinsam verzollt hat (K-Tipp 1/2015), verlangte der K-Tipp Auskunft.

Doch die Post ging auf die Fragen gar nicht ­ein. Sie schreibt nur von ­«einem bedauerlichen Fehler» und betrachtet die Sache als «abgeschlossen». Dabei wollte der K-Tipp Folgendes wissen:

  • Warum verzollt die Post separate Pakete als Sammelsendung?
  • Wie kommt die Post bei zwei Paketen mit einem Warenwert von je € 19.95 Euro auf einen Gesamtwert von € 59.86?
  • Weshalb dauerte es über einen Monat, bis sich die Post des Problems von Pierre Walzer annahm?
  • Geht die Post das Problem der Sammelverzollungen nun an?

Auf all diese Fragen gab es keine Antworten.