Ja. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer spielt keine Rolle. Es genügt, wenn zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Vertragsabschluss ein ­Zusammenhang besteht. Der Makler hat den Käufer noch während der Laufzeit des Vertrags gefunden. Deshalb ist die Provi­sion geschuldet, auch wenn der Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossen wird.