Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz – der Grundsatz gilt in der Schweiz seit Jahrzehnten. Darum haben viele ­Häuser einen Bunker. In Wohnhäusern mit weniger als 38 Zimmern müssen seit Anfang 2012 keine Luftschutzkeller mehr gebaut werden. Hauseigentümer können eine Ersatzabgabe zahlen. Damit finanzieren die Gemeinden öffentliche Zivilschutzräume.

Doch mit der Information hapert es. Beispiel Schwarzenburg: Karl Reinhard z...